Eders klare Haltung zu Sterbehilfe-Gerichtsurteil aus Strassburg

15.05.2013

Die Schweiz muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg gesetzlich regeln, ob und unter welchen Bedingungen eine sterbewillige Person das Recht hat, mit Gift aus dem Leben zu scheiden. Das sorgt für Unmut. Auch bei Ständerat Joachim Eder.

 

Das Arzneimittel trägt den Namen Natrium-Pentobarbital, kurz NAP – und wer es in hoher Dosis einnimmt, der fällt zuerst ins Koma und stirbt dann innert kurzer Zeit an Atem- und Herzstillstand. 2009 wollte eine Zürcherin genau damit aus dem Leben scheiden – und zwar nicht, weil sie schwer krank war, sondern weil sie sich vor Altersgebrechen fürchtete. Weder die Sterbehilfeorganisation Exit noch die Zürcher Behörden wollten ihr das todbringende Mittel aber verschreiben. Und das Bundesgericht wies eine Beschwerde der Frau 2010 ab.

 

Klare Richtlinien verlangt

 

Nun hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg fest: Exit und die Behörden haben nicht falsch gehandelt. Aber: Die Schweiz hat das Recht der Frau «auf Achtung des Privat- und Familienlebens» verletzt. Sie wird aufgefordert, für die Abgabe von NAP "klare, verständliche Richtlinien" zu erlassen.

 

Bei Exit betont man, das Urteil werde «nichts ändern», weil man nur todkranke Menschen in den Tod begleite. Bei Dignitas, der zweiten Schweizer Sterbehilfeorganisation, freut man sich. Man hofft, dass das Urteil gesetzliche Unzulänglichkeiten behebt. In der Politik hingegen hält man wenig von einem Gesetz. "So heikle Fragen kann man nicht mit Paragrafen lösen", sagt der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder.

 

Lesen Sie den ganzen Bericht von Pascal Imbach in der Neuen Luzerner Zeitung mit Eders Stellungnahme:

 

Frontseite vom Mittwoch, 15. Mai 2013: Urteil entfacht neuen Streit um Sterbehilfe

Tagesthema vom Mittwoch, 15. Mai 2013: "Es braucht kein Gesetz bis ins Detail"

 

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