Brisanter Vorstoss: Wie wahr müssen Abstimmungskämpfe sein?

15.09.2013

Ständerat Joachim Eder stellt dem Bundesrat in einer Interpellation Fragen bezüglich einer unabhängigen Instanz während eidgenössischen Abstimmungskampagnen. An die soll sich wenden, wer findet, dass Komitees Anstandsregeln verletzten, unwahre Aussagen machten und den Stimmbürger bewusst täuschten.

 

Joachim Eder begründet seinen Vorstoss, der medial in der Zentralschweiz am Sonntag und im Sonntagsblick bereits für Aufsehen gesorgt hat, wie folgt: Die Meinungsbildung in einem Abstimmungskampf wird für die Stimmenden zunehmend schwieriger. Viele Vorlagen sind komplex und schwer verständlich, die Abstimmungskomitees spitzen ihre Aussagen immer mehr zu, damit sie mediale Aufmerksamkeit erlangen. Internet und Social Media haben neue Möglichkeiten der Kampagnenführung und Verbreitung von Bildern geschaffen.

 

Manipulative Bilder und Falschaussagen

Einige Komitees überschreiten bewusst oder unbewusst die Grenzen der Wahrheit. Sie operieren mit Schlagworten und manipulativen Bildern, welche die Meinungsbildung beeinträchtigen. Falschaussagen, die mehrfach unwidersprochen wiederholt werden, bleiben in den Köpfen der Stimmenden haften. Es scheint mir deshalb richtig, die Frage ernsthaft zu prüfen, ob eine neutrale und unabhängige Instanz geschaffen werden soll, die im Abstimmungskampf Inhalte und Bildsprache von Komitees und Bundesrat auf Antrag hin prüft.

 

Keine Zensurbehörde

Ziel müsste sein, dass diese Instanz vor dem Abstimmungstermin ein Urteil über Kampagnen fällt, damit die Stimmenden ihre Meinung weiterhin möglichst unverfälscht und objektiv fällen können. Dabei geht es keineswegs darum, eine Art Zensurbehörde zu schaffen. Die Instanz sollte kommerzielle Werbung und öffentliche Aussagen der Komitees und des Bundesrats auf Antrag hin auf Sachlichkeit und Rechtmässigkeit prüfen. Sie sollte aus unabhängigen Personen verschiedener Berufsgattungen und Sprachregionen zusammengesetzt sein. In anderen Bereichen gibt es solche Instanzen, z.B. den Schweizer Presserat (Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen) , die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (oberste Programm-Aufsichtsbehörde) oder die Schweizerische Lauterkeitskommission für Werbung.

 

Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat zur Schaffung einer solchen Anrufinstanz?
  2. Welche Aufgaben könnte und müsste sie nach Auffassung des Bundesrates übernehmen?
  3. Wo müsste sie am besten organisatorisch angegliedert werden? Wer müsste ein Antragsrecht haben?
  4. Gibt es nach Ansicht des Bundesrates auch Gründe, die grundsätzlich dagegen sprechen? 

 

Ein Beispiel eines Plakates, welches nach Joachim Eder die Grenzen eindeutig überschritten hat: Die Jungsozialisten stellten 2009 Bundesrätin Doris Leuthard mit blutigen Händen dar.

 

 

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