41 Mio. Franken Prämienverbilligung für Zuger Bevölkerung

30.01.2008

Viele Zugerinnen und Zuger erhalten in diesen Tagen ein Antragsformular für die Prämienverbilligung. Im Budget 2008 der Gesundheitsdirektion stehen dafür 41 Mio. Franken zur Verfügung. Familien mit Kindern profitieren von einem erhöhten Kinderabzug.

Zufriedene Gesichter bei Rolf Linden­mann, Direktor der Ausgleichskasse Zug und mir als verantwortlichem Gesundheitsdirektor: Nachdem bereits bei den Krankenkassenprämien für 2008 eine stabile Situation vermeldet werden konnte, bleiben auch bei der Prämienverbilligung die Faktoren für die Anspruchsberechnung unverändert. Der Kinderabzug wird zudem von Fr. 8'000.-- auf Fr. 8'300.-- pro Kind erhöht.

 

Keine Almosen, sondern unentbehrliche Entlastung

 

Für mich ist die Prämienverbilligung ein zentrales Element der sozialen Kranken­versicherung: "Zwar bezahlt eine vierköpfige Familie bei uns fast Fr. 5'000.-- weniger für die Krankenkasse als im Kanton Genf, doch ist die Belastung für das Haushaltsbudget immer noch sehr gross – oft sogar grösser als die Steuerrechnung. Die Prämienverbilligungsbeiträge sind deshalb keine Almosen, sondern eine unverzichtbare Entlastung für Abertausende von Fami­lien und Einzelpersonen."

 

Bürgerfreundliche Durchführung

 

Die Durchführung der Prämienverbilligung im Kanton Zug ist Aufgabe der Ausgleichskasse Zug. Vorrangiges Ziel ist ein bürgerfreundlicher Ablauf, wie der Direktor der Ausgleichskasse, Rolf Lindenmann, erklärt: "Wir wollen, dass alle Anspruchsberechtigten zuverlässig und unkompliziert zu ihrem Geld kommen. Dazu schreiben wir die Leute persönlich an und informieren mittels Inseraten und Internet. Seit letztem Jahr betreiben wir überdies eine tele­fonische Hotline, um bei Fragen direkt Auskunft geben zu können."

 

In der Praxis ist das Vorgehen bei der Prämienverbilligung wie folgt: Die Ausgleichskasse be­rechnet aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerzahlen, welche Personen voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben und stellt diesen bis Mitte Februar eine entspre­chende Mitteilung zu. Wenn keine definitiven Steuerfaktoren vorliegen oder eine Person neu zugezogen bzw. quellenbesteuert ist, wird mit einem separaten Informationsschreiben auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. Wer keine Benachrichtigung erhält, aber glaubt, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, kann direkt bei der Gemeinde ein Antragsformular anzufordern.

 

Wichtig ist, dass die ausgefüllten Formulare bis spätestens am 30. April 2008 bei der Wohn­gemeinde eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.

 

Auszahlung direkt an die Krankenkasse

 

Im Kanton Zug erfolgt die Auszahlung der Prämienverbilligung in der Regel direkt an die Kran­kenkasse - wie in rund der Hälfte aller Kantone. Damit wird sichergestellt, dass die Beiträge sachgerecht verwendet werden. Dieser Auszahlungsmodus soll künftig in der ganzen Schweiz gelten. Der Nationalrat hat in der Wintersession eine entsprechende Motion des Ständerates überwiesen.

 

Wollen Sie Ihre Prämienverbilligung  online berechnen? Oder haben Sie eine Frage: Die Nummer der telefonischen Hotline lautet 041 728 32 32

 

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