Gesundheitsgesetz: Schutz der Nichtraucher, Jugend und Konsumenten
05.07.2008Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, ist im Kanton Zug künftig verboten. Das gilt auch für Gastrobetriebe. In baulich abgetrennten und mit einer Lüftung ausgestatteten Lokalen, sog. Fumoirs, bleibt es erlaubt. Das hat der Kantonsrat am 3.7.08 in erster Lesung entschieden.
Der Kantonsrat folgte mit seinem Beschluss dem Vorschlag der Regierung und der vorberatenden Kommission.
Solche Aschenbecher gibt es zukünftig in den Zuger Restaurants nur nich in baulich abgetrennten Fumoirs, in denen auch bedient werden darf.
Das revidierte Gesundheitsgesetz enthält ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind. Der Konsum von Tabakwaren in baulich abgetrennten Lokalen mit ausreichender Lüftung soll zulässig bleiben. Im Vorfeld der Debatte äusserte ich mich in einem Interview in der Neuen Zuger Zeitung zu dieser ganzen Thematik des Passivrauchens.
Plakatwerbung verboten
Auch beim Jugendschutz, dem zweiten umstrittenen Punkt des neuen Zuger Gesundheitsgesetzes, folgte der Kantonsrat den Vorschlägen von Regierung und Kommission. Mit 38 zu 34 Stimmen wurde entschieden, Plakatwerbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke zu verbieten, sofern diese vom öffentlichen Grund her einsehbar ist.
Hochprozentiges nur für Volljährige
In Bezug auf Verkaufseinschränkungen für alkoholische Getränke entschied der Rat mit knapper Mehrheit für zwei Alterslimiten: 16-Jährige dürfen Bier und Wein kaufen, Getränke mit mehr als 15 Volumenprozenten dagegen dürfen bloss an über 18-Jährige verkauft werden. Bei den Tabakwaren wurde - im Einverständnis mit der Tabakindustrie - die Altersgrenze bei 18 Jahren festgelegt.
Lesen Sie hier mein Eintretensvotum im Zuger Kantonsparlament, in dem ich auch auf die umstrittenen Themen Nichtraucherschutz, Jugendschutz und Konsumentenschutz einging.

