Spitalangestellte demonstrieren: Was steckt dahinter?

07.11.2008

Seit zwei Jahren streiten sich das Zuger Kantonsspital und Santésuisse um die Entschädigung für die stationären Krankheitsfälle. Santésuisse will diese Pauschalen kürzen. Gestern Abend demonstrierten nun 150 Angestellte vor dem Zuger Regierungsgebäude.

Sie haben der Zuger Regierung eine von 521 Spitalangestellten unterschriebene Resolution überreicht. Darin fordern sie beispielsweise eine Sicherung des Gesamtarbeitsvertrages und einen Teuerungsausgleich. Als Gesundheitsdirektor und Landammann nahm ich das Anliegen zuhanden der Zuger Regierung entgegen und äusserte mich kurz via bereit gestelltem Megafon.  Dabei machte ich darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat in diesem Streit nicht Partei, sondern Schiedsrichter ist und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung beziehen könne. Dies würde gegen die verfahrensrechtlichen Grundsätze verstossen.

 

 

Andreas Oppliger, Journalist der Neuen Zuger Zeitung, stellte mir zur ganzen Problematik folgende Fragen:

 

Der vpod (Gewerkschaft) wirft der Zuger Regierung vor, dass sie nicht bereit sei, ihr eigenes Personal anzuhören. Wie sagen Sie zu diesem Vorwurf?

Der Regierungsrat ist in einer schwierigen Situation: Wir sind in dieser Angelegenheit nicht Partei, sondern Schiedsrichter. Und da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, sind wir zum Schweigen verurteilt. Das wissen auch die Verantwortlichen der Personalverbände. Immerhin habe ich aber heute die Resolution persönlich entgegengenommen.

 

Das Spitalpersonal fühlt sich ungleich behandelt gegenüber dem Kantonsangestellten, welche per 2009 eine Lohnerhöhung von 2 Prozent erhalten sollen. Können Sie dies nachvollziehen?

Das Kantonsspital wurde 1999 privatisiert. Diese Selbstständigkeit hat mehr Flexibilität gebracht, auch im Personalbereich. So wurde beispielsweise für verschiedene Funktionen im Spital eine Marktzulage gewährt, welche per 1.1.2006 in ein neues Gehaltssystem überführt wurde. Die Lohnsysteme des Spitals und des Kantons sind somit nicht miteinander vergleichbar.

 

Grundsätzlich: Wieso setzt sich der Regierungsrat nicht mehr für das Spitalpersonal ein? Es kann ja nicht in seinem Interesse liegen, dass im Zuger Kantonsspital, deren Aktienkapital grossmehrheitlich ihm gehört, der Haussegen schief steht.

Es ist eine Unterstellung, dass der Regierungsrat kein Wohlwollen für die Anliegen des Personals hat! Aber wir haben in diesem System keinen direkten Einfluss auf die Lohnpolitik und die Geschäftsführung des Spitals. Das ist Sache des Verwaltungsrats und der Spitalleitung. Sie tragen dafür die Verantwortung.

 

Hat der Regierungsrat bereits einen Entscheid bezüglich Fallkostenpauschalen gefällt?

Nein. Der Entscheid ist in Bearbeitung.

 

Ein Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht ist sehr wahrscheinlich. Wie lange könnte es nach Ihren Einschätzungen noch gehen, bis die Fallpauschalen festgelegt sind?

Das ist schwierig zu sagen. Das Bundesverwaltungsgericht gibt es erst seit rund zwei Jahren, und wir haben in Tariffragen noch keine eigenen Erfahrungen mit ihm. Ich hoffe, dass innert 6 bis 9 Monaten ein Urteil gefällt würde, falls tatsächlich eine Beschwerde gegen den regierungsrätlichen Entscheid erhoben wird.

 

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