Kanton Zug für Prix K-Tipp vorgeschlagen

13.01.2009

Zum ersten Mal wird eine Firma oder Institution mit dem Prix K-Tipp ausgezeichnet. Zur Wahl stehen Migros, Fielmann, Shaka, Fust, der Kanton Zug und das Seco. Unser Kanton schaffte den Sprung in diese prominente Nominationsliste wegen des pionierhaften Konsumentenschutzes im neuen Gesundheitsgesetz.

 

Einfach, schnell, billig und unkompliziert: Der K-Tipp zeichnet neu jedes Jahr die kundenfreundlichste Firma oder Institution mit dem Prix K-Tipp aus. Für die diesjährige Wahl hat die Redaktion folgende Kandidaten nominiert: Migros, Fielmann, Shaka, Fust, den Kanton Zug und das Seco. Der Grund: Alle sechs Firmen zeichnen sich mindestens in einem Punkt durch wirkliche Kundenfreundlichkeit aus.

 

Der Kanton Zug wurde wegen des konsumentenfreundlichen § 65 ausgezeichnet, der zukünftig Auskunft über die lebensmittelrechtliche Qualitätssituation der Betriebe gibt. Dieser Paragraph führte im Kantonsrat zu ausgiebigen Diskussionen, doch setzte sich schliesslich die Regierung durch. Zug ist der erste Kanton mit einer solchen Regelung und betritt damit in der Schweiz Neuland. Der "K-Tipp" bezeichnet den Kanton Zug deswegen als auf diesem Gebiet vorbildlich.

 

Die Referendumsfrist gegen das neue Gesetz ist Anfang Januar 2009 unbenützt abgelaufen.

 

Der § 65 lautet wie folgt:

 

Konsumentenschutz

Betriebe, die dem Prüfverfahren der Lebensmittelkontrolle unterstehen, erhalten ergänzend zum Kontrollbericht eine kostenlose amtliche Qualitätsbescheinigung zur freien Verwendung. Diese gibt in zusammenfassender, vergleichbarer und für Konsumentinnen und Konsumenten verständlicher Form die lebensmittelrechtliche Qualitätssituation ihres Betriebes wieder. Der Regierungsrat kann Ausnahmen vorsehen. Er regelt das Nähere durch Verordnung.

 

Mehr Informationen über den Prix K-Tipp erhalten Sie hier. Machen Sie mit bei diesem Wettbewerb. Dazu brauchen Sie allerdings den Originaltalon. Wenn Sie den Kanton Zug unterstützen, danke ich Ihnen.

 

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