Mehr Geld für die Zuger Krankenkassen-Prämienverbilligung

28.01.2009

Erfreuliche Meldung aus der Gesundheitsdirektion: Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung können 2009 im Kanton Zug bei gleichem Einkommen mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Der Prämienanstieg wird damit vollumfänglich ausgeglichen. Zudem wird der Kinderabzug um 200 Franken erhöht.

Als Zuger Gesundheitsdirektor konnte ich heute die Details der Prämienverbilligung für das Jahr 2009 vorstellen. Die erfreuliche Botschaft: Der Regierungsrat hat die Berechnungsgrundlagen für die Prämienverbilligung grosszügig angepasst. Die gestiegenen Kosten für die Krankenversicherung werden durch eine Erhöhung der Richtprämien um 3 - 5 Prozent berücksichtigt. Gleichzeitig wird der Kinderabzug von 8'300 auf 8'500 Franken erhöht.

 

 

 

Entlastung jetzt besonders wichtig

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Krankenkassenprämien für das Budget vieler Haushalte ein erhebliches Problem. Hier setzt die Prämienverbilligung an, indem Fami­lien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt entlastet wer­den. Dieses Jahr stehen dafür im Kanton Zug 41.1 Millionen Franken zur Verfügung. Für mich ist dabei klar: "Das sind keine Almosen, sondern eine unverzichtbare Entlastung für über 30'000 Zugerinnen und Zuger."

 

Auch der Mittelstand profitiert

Gemäss einer Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit ist die Prämienverbilligung im Kanton Zug sehr gut ausgebaut – und zwar nicht nur im untersten Einkommenssegment. Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, zitierte dazu aus der Studie das Beispiel einer Mittelstandsfamilie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Sie würde die höchsten Beiträge im Kanton Zug (4'173 Franken) sowie den "Hochprämienkantonen" Basel-Stadt (4'608 Franken) und Genf (3'840 Franken) erhalten. Am niedrigsten wäre die Prämien­verbilligung für die gleiche Familie in den Kantonen Luzern (1'004 Franken), Thurgau (1'020 Franken) und Neuenburg (1'032 Franken). Diesen Umstand erklärte ich wie folgt: "Wir wol­len bewusst auch den Mittelstand entlasten. Umso erfreulicher ist es, wenn der Kanton Zug nicht nur in der Rangliste der prämiengünstigsten Kantone einen Spitzenplatz belegt, sondern auch bei der Prämienverbilligung."

 

Eingabefrist bis 30. April 2009

Für die Durchführung der Prämienverbilligung ist die Ausgleichskasse zuständig. Abteilungs­leiter Bruno Anderhub erläutert den Ablauf: "Wir schreiben in den kommenden Tagen alle Per­sonen direkt an, welche voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Neuzugezo­gene und Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten ein separates Informationsschreiben. Damit stellen wir sicher, dass möglichst alle zu ihrem Recht kommen." Zusätzlich kann man direkt bei der Gemeinde ein Antragsformular anfordern.

 

Wichtig ist in jedem Fall, dass die ausgefüllten Formulare bis spätestens am 30. April 2009 bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Denn: Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.

 

Vielfältige Informationsmöglichkeiten

Die Ausgleichskasse stellt zusätzlich zur persönlichen Benachrichtigung weiteres Informati­onsmaterial zur Verfügung. Eine Broschüre gibt Auskunft über die Prämienverbilligung und die aktuellen Richtwerte für das Jahr 2009. Sie kann bei den zuständigen Gemeindestellen oder im Internet bezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Prämienverbilligung online provisorisch zu berechnen. Schliesslich gibt eine telefonische Hotline Antwort auf alle Fragen rund um die Prämienverbilligung (Telefonnummer 041 560 48 48).

 

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