Zuger Prämienverbilligung: Sozialpolitisch wichtiges Signal

01.02.2010

Angesichts steigender Krankenkassenprämien stockt der Kanton Zug die Prämienverbilligung kräftig auf und erhöht die finanziellen Mittel um fast 11 Prozent. Diese erfreuliche Nachricht verkündete heute Gesundheitsdirektor Joachim Eder.

Was Eder speziell freut: Das hohe Niveau der sozialpolitischen Wirksamkeit bleibt damit vollumfänglich gewährleistet. Am meisten profitieren Familien mit Kindern: Sie werden bei der Zuger Prämienverbilligung besonders stark entlastet.

 

Für die rund 30'000 Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilli­gungen im Kanton Zug brachte der heutige Tag gute Nachrichten: 2010 stehen insgesamt 45.6 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Das sind 4.5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die Anspruchsberechtigten erhalten deshalb bei gleichem Einkommen klar höhere Beiträge.

 

Prämienverbilligung bringt gezielte Entlastung

 

"Wenn die Prämien schneller steigen als die Löhne, kommen Haushalte mit einem knappen Budget schnell in Bedrängnis", erklärt Regierungsrat Eder. "Deshalb bedeutet die Prämienver­billigung eine unverzichtbare Entlastung für Abertausende von Familien und Einzelpersonen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Mit der Erhöhung setzen wir ein sozialpolitisch wichtiges Signal." Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, doppelt nach: "Die Leistungen der Zuger Prämienverbilligung nehmen im Vergleich mit anderen Kantonen weiterhin einen Spitzenplatz ein. Davon profitieren ganz besonders Familien und der Mittel­stand."

 

Effiziente und unkomplizierte Abwicklung

 

Für die Durchführung der Prämienverbilligung ist die Ausgleichskasse Zug verantwortlich. Ziel ist eine bürgerfreundliche und zuverlässige Abwicklung. "Wir wollen, dass alle zu ihrem Recht kommen", sagt Rolf Lindenmann, Direktor der Ausgleichskasse. "Deshalb schreiben wir die Anspruchsberechtigten persönlich an und informieren mittels Inseraten und Internet. Für spezi­fische Fragen betreiben wir zusätzlich einen telefonischen Auskunftsdienst." Schliesslich be­steht die Möglichkeit, die Prämienverbilligung gleich selbst zu berechnen, wie Abteilungsleiter Bruno Anderhub erklärt: "Auf unserer Internetseite kann man mit wenigen Eingaben den vor­aussichtlichen Beitrag direkt ermitteln. Massgebend ist aber natürlich die offizielle Verfügung."

 

Eingabefrist bis 30. April 2010

 

Die Ausgleichskasse analysiert aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerzahlen, welche Personen voraussichtlich eine Prämienverbilligung erhalten und stellt diesen bis Mitte Februar eine entsprechende Mitteilung zu. Neuzugezogene Personen sowie Quellenbesteuerte werden mit einem separaten Informationsschreiben auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt bei der Gemeinde ein Anmeldeformular anzufordern.

 

Wichtig ist, dass die ausgefüllten Formulare bis spätestens am 30. April 2010 bei der Wohn­gemeinde eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht beibringt, erhält keine Prämienverbilligung.

 

Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Krankenkasse. Damit wird sichergestellt, dass die Beiträge sachgerecht verwendet werden und keine Prämienausstände entstehen.

 

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