Zuger Prämienverbilligung bleibt auf Kurs

03.02.2011

Auch in Zeiten massiv steigender Krankenkassenprämien ist Verlass auf die Zuger Prämienverbilligung. Gesundheitsdirektor Joachim Eder präsentierte heute die Zahlen, von denen rund 30'000 Zugerinnen und Zuger, insbesondere Familien mit Kindern und der Mittelstand, profitieren.

2011 sind über 50 Millionen Franken für die Zuger Prämienverbilli-gung budgetiert. 30 Millionen Franken zahlt der Bund, 20 Millionen Franken übernimmt der Kanton.

 

"Das ist viel Geld", sagt Regierungsrat Joachim Eder, Gesundheitsdirek-tor des Kantons Zug. "Aber wenn man sich vor Augen führt, dass eine Familie nicht selten fast 10'000 Franken pro Jahr für die Krankenversi­che-rung aufwenden muss, wird klar, dass die Prä-mienverbilligung für Haushalte mit tieferen Einkommen unverzichtbar ist."

 

Familien im Fokus

 

"Die Stärkung der Familien ist eines der strategischen Ziele 2010 - 2018 des Regierungsrates", betont Joachim Eder. "Die Prämienverbilligung leistet dazu einen wichtigen Beitrag." Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, erklärt den genauen Zusammenhang: "Der Kinderabzug bei der Einkommens-berechnung sorgt dafür, dass die Prämien einer Familie deutlich stärker verbilligt werden als bei Einzelpersonen. Beispielsweise resultieren daraus bei zwei Kindern oft über 1'000 Franken an zusätzlichen Beiträgen."

 

Vielfältige Informationsmöglichkeiten

 

Bis Mitte Februar erhalten rund 40'000 Zuger Haushalte von der Ausgleichskasse Zug das An­tragsformular für die Prämienverbilligung. Zudem wird die Bevölkerung mittels Inseraten und Internet informiert. Schliesslich steht auch ein Online-Berechnungstool sowie ein telefonischer

Auskunftsdienst für spezifische Anfragen zur Verfügung. Diese Dienstleistungen sind für Rolf Lindenmann, Direktor der Ausgleichskasse, ein wichtiger Teil der Durchführung der Prämien­verbilligung: "Auch wenn es sich um ein Massengeschäft handelt, stehen bei uns immer die Anspruchsberechtigten im Mittelpunkt – wie es unser Leitbild vorgibt. Das bedeutet transpa­rente Information, einfache Abläufe und fristgerechte Auszahlung."

 

Eingabefrist nicht verpassen!

 

Wer nicht persönlich angeschrieben wird, aber glaubt, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, kann direkt bei der Gemeinde ein Antragsformular anfordern. In jedem Fall müssen die ausgefüllten Formulare bis Ende April bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Abteilungs­leiter Bruno Anderhub betont: "Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht beibringt, erhält keine Prämienverbilligung."

 

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