Wer nicht auswärts übernachtet, soll kein Geld mehr erhalten

17.03.2016

An Übernachtungsspesen zahlt der Bund den Parlamentariern jährlich rund 2,6 Millionen Franken – auch wenn sie zu Hause schlafen. Das will Ständerat Joachim Eder mit einem Vorstoss jetzt ändern. Er erhält Unterstützung in der FDP, CVP und SVP - interessanterweise aber nicht in der SP.

 

Der brisante Vorstoss wurde von Josef Dittli (FDP UR), Jean-René Fournier (CVP VS), Hannes Germann (SVP SH), Thomas Hefti (FDP GL), Peter Hegglin (CVP ZG), Damian Müller (FDP LU), Philipp Müller (FDP, AG), Martin Schmid (FDP GR), Anne Seydoux (CVP JU) und Hans Wicki (FDP, NW) mitunterzeichnet.

 

Eder beauftragt das Büro, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gem. Art. 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.

 

Eder: "Das Parlament muss glaubwürdig sein"

 

Der Zuger Ständerat Joachim Eder begründet seinen Vorstoss wie folgt: Heute werden Übernachtungsentschädigungen gem. Art. 3 VPRG auch ausgerichtet, wenn ein Ratsmitglied zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungstagen nicht extern übernachtet, sondern beispielsweise nach Hause fährt und am anderen Tag wieder am Sitzungsort erscheint. Die Übernachtungsentschädigung von CHF 180.00 entfällt heute nur für jene Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen.

 

Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, ist stossend und darf nicht länger aufrecht erhalten werden. Der Beginn einer neuen Legislaturperiode und das bevorstehende Stabilisierungspaket des Bundes sind der geeignete Zeitpunkt für einen Systemwechsel in diesem Bereich. Die vorgeschlagene Massnahme macht im Sinne einer Ausgabenüberprüfung des Parlamentes in finanzpolitisch schwierigen Zeiten Sinn. Das Parlament wirkt nämlich glaubwürdiger, wenn es auch bei sich spart und damit einen Beitrag an das Stabilisierungspaket des Bundes leistet, ohne seine Funktion als Milizparlament infrage zu stellen.

 

Die beantragte Änderung darf keinesfalls zu mehr Bürokratie und grösserem Aufwand führen. Zu denken ist beispielsweise an das vielerorts schon übliche und bewährte System der Selbstdeklaration. 

 

Der Tagesanzeiger hat als erstes auf den Vorstoss reagiert, und zwar unter dem Titel "Kein Steuergeld mehr fürs Schlafen im eigenen Bett". - Lesen Sie hier den online-Bericht, der sehr viele Kommentare ausgelöst hat. Nachgedoppelt hat auch das St. Galler Tagblatt, in dem am 19. März 2016 ein Bericht von Richard Clavadetscher mit dem Titel "Vorstoss gegen zweifelhafte Spesen" erschienen ist.

 

 

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